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Ablauf des Auswahlverfahrens

Foto Mann auf dem Weg zum BüroDas Auswahlverfahren für Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern besteht aus zwei Teilen, und zwar aus einer schriftlichen Auswahlprüfung und der Berücksichtigung bestimmter Schulnoten. Das Auswahlverfahren findet einmal jährlich statt und gilt nur für das darauf folgende Einstellungsjahr. Das bedeutet, die Auswahlprüfung muss für eine Einstellung im Jahr 2022 schon im Oktober 2021 erfolgreich abgelegt worden sein bzw. für eine Einstellung im Jahr 2023 bereits am Prüfungstermin im Jahr 2022 erfolgreich absolviert werden.

Im Auswahlverfahren wird die Qualifikation eines Bewerbers anhand einer Gesamtnote aus bestimmten Schulfächern und dem Ergebnis einer schriftlichen Auswahlprüfung ermittelt. In der schriftlichen Prüfung werden das Sprachverständnis, die grundlegende Allgemeinbildung, Konzentrationsfähigkeit und das logische, strukturelle, analytische Denkvermögen getestet.

Am Auswahlverfahren kann teilnehmen, wer die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses rechtzeitig angemeldet hat. Eine wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren in Folgejahren ist möglich.

Die Anmeldung ist jedes Jahr von etwa Mitte März/Anfang April bis etwa Anfang Juli einfach und papierlos über den Online-Antrag möglich. Terminänderungen werden ggf. - auch kurzfristig - auf diesem Internetauftritt bekannt gegeben. Eine schriftliche Eingangsbestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie Ende August. Für den Fall einer Fristverlängerung werden Anmeldungen während des Verlängerungszeitraums dagegen lediglich im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses bestätigt.

Zwei Wochen vor der Auswahlprüfung erhalten Sie eine Einladung (= Zulassungsbescheid), in der Ihnen der genaue Prüfungsort und alle wichtigen Informationen zur Prüfung mitgeteilt werden. Falls Ihnen die Einladung einmal nicht rechtzeitig zugestellt werden oder diese zum Prüfungstag nicht auffindbar sein sollte, können Sie sich mittels Ihrer Bewerbungs-ID über eine Online-Anwendung, die wir ca. 2 Wochen vor der Prüfung über die Rubrik "Häufig gesucht" auf der Startseite dieses Internetauftritts freischalten werden, eine Ersatzeinladung mit allen wichtigen Informationen zum Prüfungstag generieren.

Die Auswahlprüfung findet jährlich einmal an einem Montagvormittag Anfang/Mitte Oktober statt. Am Prüfungstag erhalten Sie einen Vordruck, mit dem Ihre Schule die in das Auswahlverfahren einzubeziehenden Schulnoten (Deutsch, Mathematik und Fremdsprache) bestätigt. Die Schulnoten sind der Geschäftsstelle bis etwa zwei Wochen nach der Auswahlprüfung nachzuweisen.

Bis Ende Dezember erhalten Sie schließlich Ihr Prüfungszeugnis mit der erreichten Platzziffer und Gesamtnote. Zusammen mit dem Zeugnis informieren wir Sie darüber, ob und ggf. zu welcher staatlichen Verwaltung Sie zugewiesen werden können. Eine Zuweisung bedeutet, dass Sie von der besagten Verwaltung aufgefordert werden, Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch oder gesonderten Verfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Fähigkeiten eingeladen werden.

Bei einer Bewerbung für die Studienplätze zum/zur Diplom-Bibliothekar/in (FH), zum/zur Diplom-Archivar/in (FH), zum/zur Kommissar/in bei der Polizei oder zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung (jeweils m/w/d) werden Sie unmittelbar von der zuständigen Behörde benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen.

 

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