Das
Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt und
gilt nur für das
darauf folgende Einstellungsjahr. Das bedeutet, das
Auswahlverfahren muss für eine Einstellung zum Ausbildungsbeginn im Jahr
2022 schon im Jahr 2021 erfolgreich absolviert worden sein bzw. muss die
Teilnahme an der Auswahlprüfung für eine Einstellung zum
Ausbildungsbeginn im Jahr 2023 bereits am Prüfungstermin im Jahr 2022
erfolgen.
Im
Auswahlverfahren wird die Qualifikation eines Bewerbers anhand einer
Gesamtnote aus bestimmten Schulfächern und dem Ergebnis einer schriftlichen
Auswahlprüfung ermittelt. In der schriftlichen Prüfung
werden das Sprachverständnis, die grundlegende Allgemeinbildung
und das logisch-schlussfolgernde Denkvermögen getestet.
Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie die vorgeschriebenen
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des
Landespersonalausschusses angemeldet haben.
Eine wiederholteTeilnahme am Auswahlverfahren in Folgejahren ist möglich.
Die
Anmeldung kann jedes Jahr von etwa Anfang Februar bis etwa Anfang Mai einfach und papierlos über den
Online-Antrag erfolgen.
Terminänderungen werden ggf. - auch kurzfristig -
auf diesem Internetauftritt bekannt gegeben. Sofern Sie sich bis zum Ende des regulären Anmeldezeitraums erfolgreich
registriert haben, wird Ihnen der
Eingang
Ihrer Anmeldung - zusätzlich zur Online-Anmeldebestätigung - Anfang Juni
nochmals schriftlich bestätigt. Im Falle einer Verlängerung der
ursprünglichen Anmeldefristen wird Ihnen eine erfolgreiche Anmeldung in
diesem Zeitraum ausschließlich im Online-Prozess nach dem erfolgreichen
Übermitteln des Online-Antrags an die Geschäftsstelle des
Landespersonalausschusses bestätigt.
Zwei Wochen vor der Auswahlprüfung erhalten Sie eine
Einladung (=Zulassungsbescheid). Darin finden Sie wichtige Informationen, wie
die genaue Anschrift Ihres Prüfungsorts und wissenswertes zur Prüfung selbst. Falls Ihnen die
Einladung einmal nicht rechtzeitig zugestellt werden oder diese zum
Prüfungstag nicht auffindbar sein sollte, können Sie sich mittels
Ihrer Bewerbungs-ID über eine Online-Anwendung, die wir ca. 2 Wochen
vor der Prüfung über die Rubrik "Häufig gesucht" auf der
Startseite dieses Internetauftritts
freischalten werden, eine Ersatzeinladung mit allen wichtigen
Informationen zum Prüfungstag generieren.
Die Auswahlprüfung findet
jährlich einmal an einem Montagvormittag Anfang/Mitte Juli statt. Am Prüfungstag erhalten Sie einen
Vordruck, mit dem Ihre Schule die in das Auswahlverfahren einzubeziehenden
Schulnoten (Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen) bestätigt.
Die Schulnoten
sind der Geschäftsstelle bis zum Beginn der bayerischen
Sommerferien Ende Juli bzw. Anfang August nachzuweisen.
Bis Ende September erhalten Sie schließlich Ihr
Prüfungszeugnis mit der
erreichten Platzziffer und Gesamtnote. Zusammen mit dem Zeugnis informieren wir
Sie darüber, ob und ggf. zu welcher staatlichen Verwaltung
Sie zugewiesen werden
können. Eine Zuweisung bedeutet, dass die Verwaltung
auf Sie zukommt und Sie auffordert, Bewerbungsunterlagen einzureichen und
Sie zu einem Vorstellungsgespräch oder gesonderten Verfahren zur Prüfung Ihrer
außerfachlichen Fähigkeiten einladen wird.
Bei einer Bewerbung für den
Bibliotheksdienst, den Archivdienst oder bei Kommunalverwaltungen (Städte,
Gemeinden etc.) werden Sie unmittelbar von der zuständigen Behörde
benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in
Frage kommen.